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apotheke marketplace preisvergleich

Seien Sie schlau und machen Sie Ihren eigenen Marketplace

Sie haben einen Super-Preis, ein perfektes Angebot, sind besser als der Wettbewerb. Nur wie können sie Kunden davon überzeugen?

Total einfach. Wir zeigen es Ihnen.

Wir von Prosoom waren in den letzten Jahren ebenfalls als Händler und Shopentwickler tätig. Wir kennen das Problem: Sie haben perfekte Angebote für Ihre Kunden. Das Bewerben auf Marketplaces kostet jedoch Geld. Entweder per Cost-per-Click (CPC) oder provisionsabhängig bei Cost-per-Acquisition (CPA) oder… immer kostet es Geld.

Machen Sie Ihren eigenen Marketplace

Apothekevergleich Medizinfuchs Marketplace

Wenn Sie sich mit Ihren Preisen nicht verstecken müssen, dann könnten Sie diese und Ihrer Wettbewerber auch bei sich auf die Website setzen. Dann bräuchte der Kunde nicht bei den Wettbewerbern recherchieren und auch nicht bei den Marketplaces vorbeischauen – wo es logischerweise nicht alle Wettbewerber gibt.

Viele werden sich sicherlich fragen: ist das erlaubt?

Vergleichende Werbung ist erlaubt – mit einfachen Spielregeln.

Gerade in Deutschland ist die vergleichende Werbung nicht sehr positiv besetzt. Das liegt daran, dass es, im Gegensatz zu anderen Ländern (z.B. USA), jahrelang verboten war. Seit einer europäischen Gesetzesveränderung ist dieses seit dem Jahr 2000 erlaubt. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schränkt dieses aber in nachvollziehbarer Weise ein. Wir drücken es mal positiv aus.

Es ist nach §6 UWG erlaubt, wenn:

  • es sich auf Waren und Dienstleistungen bezieht, die für die gleiche Zweckbestimmung vorgesehen ist.
  • die Produkte objektiv anhand von mehreren wesentlichen, relevanten, nachprüfbaren und typischen Eigenschaften und den Preis verglichen werden
  • Sie sich wesentlich von dem Wettbewerber unterscheiden, es also nicht zu einer Verwechslung kommen kann. Wenn es sich nicht um ein-und-dasselbe Produkt handelt, dass Sie und Ihr Wettbewerber verkaufen, müssen sich die Produkte auch noch äußerlich unterscheiden.
  • Sie den Wettbewerber nicht verunglimpfen, beeinträchtigen und/oder herabsetzen.
  • Sie keine Imitate anbieten.

Preisvergleich auf eigener Website für Apotheken-Produkte: erlaubt.

Wenn Sie nun also Händler von Apotheken-Produkten sind, ist zum Beispiel die vergleichende Werbung bei Ihnen auf der Website mit Bezug auf Ihre Wettbewerber kein Problem, denn: die Produkte sind vergleichbar in allen Eigenschaften, anhand der PZN (Pharmazentralnummer).

Wichtig ist nur, dass Sie beim Vergleich die Unterschiede zum Wettbewerber offenlegen:

  • gibt es kostenfreie Lieferungen
  • wie sind die Versandbedingungen
  • gibt es Expresslieferungen
  • gibt es zusätzliche Beratung (telefonisch, Mail, Chat…)

Und natürlich sollten die Preis und Informationen möglichst neutral dargestellt werden.

Ein fiktives Beispiel für einen eigenen „Marketplace“

Stellen wir uns vor,

  • wir hätten heute den 18.12.2019 und
  • wir würden nach einem Artikel mit der PZN 10203603 suchen: Aspirin 500g, 20 Stück.
  • und wir wären Inhaber der Online-Apotheke apo-rot*
  • und wir hätten nur zwei Wettbewerber: DocMorris* und Aponeo*
  • die Leistungsparameter und Preise der Wettbewerber und der Firma apo-rot wären wie unten aufgelistet.

Ein solcher Preisvergleich wäre unter dem Aspekt des UWG erlaubt.

Die Vorteile liegen auf der Hand

Die Vorteile liegen natürlich auf der Hand:

  • Der Kunde wird Ihnen dankbar sein und Ihre Website immer wieder besuchen.
  • Sie können sich selber optimieren – und Ihre Lieferanten.
  • Sie erkennen anhand des Klickverhaltens, worauf der Kunde wert legt: es ist häufig nicht nur der Preis.
  • Sie zahlen nicht an Marketplaces – immer wieder – Stichwort: CPC, CPA… .

Prosoom macht Sie unabhängig von Marketplaces

Doch woher die Daten bekommen? Kein Problem. Von Prosoom.

Wir liefern Ihnen die Daten und Informationen. Diese sammeln wir von Ihren Wettbewerbern ein. Direkt von deren Website. Und Sie müssen diese nur noch bei sich auf der Seite transparent machen.

Wir machen die Daten aber auch für den Endkunden verfügbar. Kostenfrei. So finden sich Händler und Kunden – kostenfrei.

Natürlich bieten wir dann auch weitere Services: über unsere Endkundensuche können wir ermitteln, welche Produkte viel nachgefragt werden. Diese Information ist für die Händler nicht unwichtig. Und es ist eine Information, die Sie bei den meisten Marketplaces nicht bekommen.

Sie suchen die Lösung für eine andere Branche? Einfach kontaktieren.

Prosoom bietet im ersten Schritt die Daten für Apotheken an. Wir sammeln die Daten, stellen sie den Apotheken zur Verfügung.

Danach werden wir natürlich weitere Branchen hinzu nehmen. Wir werden natürlich auf den Markt „hören“.

Kontaktieren Sie uns einfach. Klicken Sie hier. 🙂


*Prosoom steht in keiner Beziehung zu einem dieser Unternehmen. Es handelt sich hierbei um ein Beispiel zur Veranschaulichung.
Die Daten sind real.

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